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HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft

Steuerberater en Karlsruhe (Baden-Württemberg)
4.8 (14 Bewertungen)

Geschäftsinformationen

Beschreibung

HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft ist ein Unternehmen in Karlsruhe, das sich der Nachfrage nach Steuerberater und Buchhalter widmet. Der Standort von HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft in Karlsburgstraße 2 positioniert es als einem zentralen Anlaufpunkt für der Sektor. Für einen zuverlässigen Service setzt HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft auf ein konsequentes Engagement für Exzellenz im Bereich Steuerberater. Wer Steuerberater benötigt kann sich an HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft wenden.

Aktivitäten
Steuerberater Buchhalter
Adresse
HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft, Karlsburgstraße 2, 76227 Karlsruhe

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Datos interesantes

Planung

  • Termin erforderlich
  • Terminvereinbarung empfohlen

Ausstattung

  • WC

Serviceoptionen

  • Onlinetermine
  • Service/Leistungen vor Ort

Barrierefreiheit

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz

Standort von HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft

Bewertungen von HCT-Steuerberater, Kurz & Schmitt PartG mbB, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft

4.8 (14 Bewertungen)
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CF
Christian Fiedler
2026-01-01
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*** Warum 2 von 5 Sternen ***

Meine persönliche Bewertung ergibt sich daraus, dass die Lohnbuchhaltung gut funktioniert hat. Diese hat auch einer Sozialversicherungsprüfung standgehalten. Außerdem wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen pünktlich abgegeben.

*** Entwicklung der Zusammenarbeit ***

Gerade das Thema der "Spezialisierung im Gesundheitswesen" war für mich ein entscheidender Faktor, warum ich zu dieser Kanzlei gewechselt bin. Zumal diese Kanzlei von 2 Partnern geführt wurde. Ich glaubte, dass diese beiden sich auch über die betreuten Unternehmen austauschen (das war meine Annahme). In meinem Fall war das allerdings nicht der Fall (siehe "Ende der Zusammenarbeit"). Gespräche habe ich bis Anfang 2024 stets mit Herrn S. geführt. In den Jahren 2021 und 2022 haben wir es versäumt, die Einkommenssteuervorausszahlungen gegenüber dem für mich zuständigen Finanzamt anzupassen (kein "Gründer" mehr, sondern ein sich entwickelndes Unternehmen). In 2023 wurde mir das als Einzelkaufmann dann zum Verhängnis.

*** Ende der Zusammenarbeit ***

Meiner Meinung nach gehört es zu den Kompetenzen eines Steuerberaters, die Entwicklung eines Unternehmens zu begleiten und den Unternehmer bestmöglich zu beraten. Insgesamt sind es mehrere Gründe, warum ich mich von der Kanzlei gelöst habe.

GRUND 1: Dass es über 2 Jahre versäumt wurde, die Einkommenssteuervorausszahlungen anzupassen laste ich auch mir selber an. Nichtsdestotrotz sollte Herr S. von der Kanzlei Kurz&Schmitt, immerhin (laut eigenem Branding) auf das Gesundheitswesen spezialisiert, das auch auf dem Schirm gehabt haben. Anfang 2022 hat ein persönliches Gespräch zwischen Herrn S. und mir stattgefunden. Da habe ich die Frage gestellt, ob wir finanziell etwas übersehen haben, da ich eine größere Privatentnahme aus dem Unternehmen planen würde. Mir wurde von ihm versichert, (nach meinem Gedächtnisprotokoll) dass er "alles geprüft" und "nichts übersehen" habe. Circa 1 Jahr später (Anfang 2023) wurde mir das dann zum Verhängnis. Da hat mich Herr S. auf eine anstehende Steuernachzahlung hingewiesen, die sich in etwa der Höhe der Privatentnahme bewegte.

GRUND 2: Ich bin fest davon ausgegangen (meine persönliche Wahrnehmung), dass die beiden Inhaber der Kanzlei Kurz&Schmitt die Mandate besprechen. Erst als Herr S. Anfang 2024 längere Zeit ausfiel wurde mir bewusst, dass es (zumindestens in meinem Fall) nicht so war. Ich traf mich am 25.07.2024 mit Herrn K., um die Mandantschaft zu kündigen. Nach Offenlegung meiner Gründe sagte Herr K. (Gedächtnisprotokoll von mir): "Da wurde ja eine Steuerbombe gebaut". Er bestätigte mir, dass er und Herr S. sich zu meinem Mandat nicht ausgetauscht hatten. Als "Entgegenkommen" seinerseits durfte ich das Folgende verstehen: Die Kanzlei stellte noch Leistungen in Rechnung, die auch 1,5 Jahre nach erbrachter Leistung nicht fakturiert waren. Für den mittleren, fünfstelligen Betrag wurde mir ein zinsloses Darlehen gewährt.

GRUND 3: Im Bereich der Finanzbuchhaltung kam es mindestens einmal zu "seltsamen" (meine Interpretation) Vorgängen. Einer, den ich belegen kann, war eine SEPA-Lastschrift über 6.305,87 Euro vom 22.04.2024. Diese war zwar korrekt angekündigt am 15.04.2024, aber sachlich falsch. Erst auf meine Reklamation hin wurde der Betrag am 29.04.2024 zurückgebucht.

GRUND 4: Die Prüfung von Steuerbescheiden war, zumindest bei meinen Bescheiden für das Jahr 2022, unglücklich. Nach Rücksprache mit der Kanzlei Kurz&Schmitt wurde mir telefonisch bestätigt, dass die ergangenen Bescheide mit den beim Finanzamt eingereichten Unterlagen übereinstimmen. Die schriftliche Bestätigung sagte aber aus, dass sie nicht übereinstimmen würden. Woran konnte ich mich also halten?

*** Zusammenfassend ***

Mit den Erfahrungen, die ich als Selbstständiger im Gesundheitswesen bei Kurz&Schmitt gemacht habe, würde ich mich heute nicht noch einmal für ein Mandat bei dieser Kanzlei entscheiden.

Christian Fiedler

Antwort des Inhabers:

Wir nehmen Ihre Bewertung zur Kenntnis und danken für die benannten positiven Aspekte zur Lohnbuchhaltung sowie zur fristgerechten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen.

Aufgrund der von Ihnen veröffentlichten Unterlagen ist ein Bezug zu unserer Kanzlei erkennbar; zu Einzelheiten können wir uns öffentlich nicht äußern. Wir halten jedoch fest, dass mehrere Ihrer Aussagen aus unserer Sicht unzutreffend oder zumindest deutlich verkürzt dargestellt sind. Eine öffentliche Einzeldiskussion – erst recht anhand von Gedächtnisprotokollen – ist weder geeignet, die tatsächlichen Abläufe abzubilden, noch wäre sie mit Verschwiegenheit und Datenschutz vereinbar.

Wir arbeiten nach klaren fachlichen Standards und dokumentierten Prozessen. Bewertungen, die komplexe steuerliche Themen auf einzelne Schlagworte reduzieren, sind als Meinungsäußerung zulässig – sie ersetzen aber keine vollständige Einordnung. Unsere Leistung wird weiterhin daran gemessen, was fachlich korrekt, fristgerecht und nachvollziehbar umgesetzt wird.

Kurz & Schmitt PartG mbB

MB
MW B
2024-10-30
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Von mir kommen 5 Sterne, danke für die gute Zusammenarbeit.

Antwort des Inhabers:

Vielen Dank für die tolle Bewertung. Dies freut uns immer sehr.
Ihr Team der Kanzlei
Kurz & Schmitt PartG mbB

AD
Andrea Dreusch
2023-04-24
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Sehr hilfsbereit, zuvorkommend, nett und kompetent! Fühle mich seit Jahren ausgezeichnet betreut.

Antwort des Inhabers:

Vielen Dank für Ihr langjähriges Vertrauen und Ihre wertschätzenden Worte – es freut uns sehr, dass Sie sich bei uns seit Jahren ausgezeichnet betreut fühlen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nicht verfügbar
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