Steuerberater Rolf König
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BeratungInMeinerStadt — Verzeichnis von Steuerberatern in Deutschland
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Im Angebot von Pforzheim ragt Kanzlei Stoll, Michael Stoll, Steuerberater hervor, ein Betrieb spezialisiert auf Steuerberater. Dieses Unternehmen befindet sich in Am Roten Mäuerle 31 und versorgt das Gebiet . Wenn Sie Qualität suchen setzt Kanzlei Stoll, Michael Stoll, Steuerberater auf ein konsequentes Engagement für Exzellenz im Bereich Steuerberater. Für weitere Informationen, ist es ratsam, Kanzlei Stoll, Michael Stoll, Steuerberater zu kontaktieren.
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Ich bedanke mich bei Herrn Stoll für eine faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Beginn an.
Die menschlich angenehme Art hat mich besonders angesprochen.
Auch sein soziales Engagement für wohnungslose und obdachlose Menschen und arme Familien hat mich sehr berührt.
Den TV Bericht in der ARD über sein Engagement habe ich gesehen.
Man spürt ,dass es ihm immer um das Wohl der Kunden geht.
Ebenso beeindruckt mich die hohe Kompetenz und seine langjährige Erfahrung.
Seine Auszeichnungen im Handelsblatt sind beeindruckend.
FAZIT: Sehr empfehlenswert !
Ich bedanke mich herzlich bei dem Rezensenten für diese positive Bewertung.
Herr Stoll ist ein außerordentlich kompetenter Steuerberater, auf dessen schnelle und persönliche Rückmeldungen man sich jederzeit verlassen kann. Er zeichnet sich durch seine Fähigkeit aus, Herausforderungen mit pragmatischen Lösungen effektiv zu begegnen. Seine Beratung geht über das übliche Maß hinaus, indem er individuell auf die Bedürfnisse seiner Mandanten eingeht und stets das bestmögliche Ergebnis im Blick hat. Ich bin dankbar für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
Ich gebe dieses Kompliment gerne an den Kunden zurück, den ich ebenfalls für seine Zuverlässigkeit und menschlich angenehme Art sehr schätze.
Auch bei allerknappester Zeitnot und Termindruck ist von der Kanzlei Stoll unkomplizierte Unterstützung zu bekommen. Herr Stoll ist bemüht für seine Kund:innen auf seinem Fachgebiet hochqualifizierte und Problem relevante 1. Hilfe zu leisten und ist darüberhinaus korrekt in der weiteren Durchführung der Sache, der Kundenbetreuung und der Kundenkommunikation. Ich kann Herrn Stoll empfehlen. Es ist zu merken dass jemand mehr als sein Handwerk versteht
Herzlichen Dank für das tolle Kompliment. Das ist nicht selbstverständlich und ehrt mich sehr. Es ist uns in der Tat wichtig, unseren Kunden unbürokratisch zu helfen und Probleme bestmöglich zu lösen.
Bei Rückfragen zu Honorarberechnungen wurde sehr sensibel reagiert, wobei es wohl jedem zusteht, die Aufschlüsselung der Kosten zu verstehen; gerade als Studierender mit sehr begrenzten Einkünften und Honorarberechnungen, die über 1/3 meines damalig jährlichen Gewinns ausmachten. Ebenso wurde schließlich die Kündigung persönlich genommen, obwohl man in anderen Bereichen tagtäglich Verträge neu abschließt o. Ä. In meinem Fall hatte ich einfach keinen Steuerberater mehr gebraucht, da ich mich selbst in die Thematik eingearbeitet hatte. Am Ende wurde von mir deswegen eine Ausgleichszahlung von mehreren hundert Euro verlangt, ohne eine Dienstleistung vorab dafür getätigt zu haben, die mich dazu veranlassten, einen Rechtsanwalt einzubeziehen.
Einen Kunden mit den Namen AK kenne ich nicht.
Ich erwarte von einem Rezensent, dass er fairerweise seinen Klarnamen offenlegt und sich nicht hinter Fake-Namen versteckt.
Es ist leider so, dass es sich bei den sehr wenigen kritischen Bewertungen, die wir erhalten, vorwiegend um ehemalige Kunden handelt, die unser Honorar nicht zahlen wollen oder können.
Die Steuerberaterkammern warnen ihre Mitglieder vor einer extrem zunehmenden schlechten Zahlungsmoral von Kanzleikunden und hohen Forderungsausfällen und empfehlen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn ein Kunde z.b. einen Liquiditätsengpass hat, kann man mit uns über eine Ratenzahlung sprechen.
Gegen eine faire und konstruktive Kritik oder Verbesserungsvorschläge ist nichts einzuwenden. Daraus kann man nur lernen.
Von einem Anwalt, der eingeschaltet worden sei, ist mir nichts bekannt.
Ich persönlich bewerte schon seit Jahren sehr oft Lieferanten/Dienstleister, aber nur, wenn ich sehr zufrieden bin.
Negative Rezensionen schreibe ich grundsätzlich nicht.
Letzte Woche hat mir Google mitgeteilt, dass meine Rezensionen zu 30.000 Rezensionen bei den bewerteten Unternehmen geführt habe und daher sehr wertvoll seien.
Viele bewertete Unternehmen z.b. Gaststätten, haben aufgrund meiner Rezension laut Google über 1000 Besucher/Rezensionsaufrufe erhalten.
Die Kanzlei betreut uns seit über 20 Jahren sehr kompetent und stets zuverlässig bei unseren steuerlichen Angelegenheiten.
Von Bekannten hören wir immer wieder, dass dies nicht selbstverständlich bei Steuerberatern ist.
Daher unser Fazit: Sehr empfehlenswert !
Diese Bewertung freut mich ganz aufrichtig. Wenn man solange zusammenarbeitet, ergibt sich ein sehr persönliches und vertrauensvolles Verhältnis. Wir werden uns weiterhin anstrengen, dem Kunden eine optimale Beratung zu bieten.
Sehr professionell, schnelle Bearbeitung, kann ich sehr empfehlen!
Guten Tag Herr Thierfelder, wir freuen uns sehr über die positive Bewertung und auf ein weiteres gutes Miteinander.
Ich schätze Herrn Michael Stoll als erfahrenen, in allen Belangen kompetenten und vertrauenswürdigen Partner in allen Steuerfragen. Seine Unterstützung vor allem in tubulenten Zeiten war immer beispielhaft und der persönliche Umgang von Verständnis und Menschlichkeit geprägt. Vielen Dank, lieber Herr Stoll, und immer gerne weiter so!
Das Kompliment möchte ich an den Kunden zurückgeben. Diese positive Einschätzung von einem sehr kompetenten Kunden/KI Experten ehrt mich außerordentlich ! Dies tut in schwierigen Zeiten besonders gut.
Sehr angenehme Zusammenarbeit. Ich kann die Kanzlei Stoll wärmstens empfehlen.
Diese Bewertung von einem IT Problemloeser für die Gastronomie in Form von Servicerobotern ist für mich sehr motivierend. Die Gastronomie ist eine unserer Kanzleispezialisierungen. Wir sind immer auf der Suche nach Partnern, die der Branche ebenfalls helfen können. Herzlichen Dank nochmals !
Als Mitglied des VGSD wurde mir Herr Stoll als kompetenter Berater empohlen. Herr Stoll ist fachlisch und zwischenmenschlich sehr kompetent und ich werde Ihn in jeden Fall an anderer Stelle weiterempfehlen.
Das hört man natürlich sehr gerne , wenn man weiter empfohlen wird. Empfehlungen sind nicht selbstverständlich sondern Ausdruck tiefen Vertrauens. Von mehreren Unternehmerverbänden erhalten wir wegen unserer Problemlösungskompetenz etliche Empfehlungen. Das ist natürlich in der heutigen unsicheren Zeit sehr wertvoll. Ihnen herzlichen Dank !
Herr Stoll ist sehr engagiert und hilfsbereit. Er hat sich auch abends Zeit genommen und mit mir wichtige Unterlagen besprochen damit wir die Frist einhalten konnten. Danke Herr Stoll!!!
Wie die Kundin schreibt, sind wir bei wichtigen Fragen auch abends zu sprechen. Ich liebe meine Arbeit seit über 38 Jahren und bringe jeden erforderlichen Einsatz, was viele Kunden sehr schätzen. Vielen Dank !
Es ist wichtig, dass jeder sorgfältig abwägt, ob er/sie sich hier beraten lassen möchte. Zudem sollte man sich den Vertrag sorgfältig anschauen, da das Verhalten des Steuerberaters (SB) meiner Meinung nach mehr als fragwürdig ist.
Herr Stoll hat versucht, mir den "Aufwand" für die Erstellung einer nicht(sic!) korrekten Rechnung in Rechnung zu stellen. Ja, richtig gelesen: Die Erstellung der Rechnung wurde in Rechnung gestellt. Die Steuernr. fehlte nämlich. Für diejenigen, die es nicht wissen: Es ist nicht erlaubt, Vorsteuer zu ziehen ohne eine Steuernr. (bei Rechnungen >250 EUR), da dies eine gesetzl. verpflichtende Angabe ist.
Außerdem wurde versucht, die Zahlung einer Rechnung, die nicht(!) beanstandet wurde, durch die Korrektur einer anderen Rechnung zu erzwingen, mit der Aussage: "Nach Zahlung der offenen Rechnung erhalten Sie die Rechnungskorrektur."
Was ist das für ein Umgang? Der Kunde (im Falle eines Unternehmers) hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung.
Die Beantwortung einer Rechnung wurde schnell als "rumfeilschen" gewertet und es wurde unnötig mit "Zusatzkosten und einer Verschlechterung der Bonität an die Creditreform & Inkasso" gedroht, um die Zahlung zu erzwingen.
Nochmal, was ist das für ein Umgangston? Jeder, der Sinn und Verstand hat, wird seine Rechnungen prüfen, um diese nachvollziehen zu können.
Nachdem der SB mir die korrigierte Rechnung geschickt hatte, hat er mich „vorsorglich“ darauf hingewiesen (Anmerkung: Man beachte das Wort „vorsorglich“) und damit gedroht, jede geschäftsschädigende Äußerung über ihn oder seine Kanzlei gegenüber Dritten bei der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Das zum Thema Umgang & Verhalten…Ohne Worte.
Außerdem hätte ich mir von einem sachkundigen SB gewünscht, der mich auf wichtige Abgabetermine aufmerksam gemacht hätte, wenn man bereits einen SB beauftragt hat. Jeder Steuerberater sollte m.M. nach diese grundlegenden Fähigkeiten beherrschen. Hier scheint man jedoch damit fehl am Platz zu sein.
Ich habe noch nie in meinem Leben ein so schlechtes und unverschämtes Geschäftsgebaren erlebt. Jeder muss selbst entscheiden, wen er für eine so vertrauenswürdige Aufgabe Herrn Stoll beauftragen möchte. Daher sorgfältig abwägen, ob man sich einen solchen Steuerberater wünscht.
Mein Ratschlag ist, verfasst eine Bewertung. Solange euere Meinung der Wahrheit und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist euere Meinung durch unser GG geschützt. Nutzt euere Rechte und Möglichkeiten. Wenn man sich davon abhalten lässt, werden solche Dinge niemals offen gelegt.
Bei Bewertungsportalen bitte darauf achten, dass dieses die Möglichkeit haben, eine Bewertung ohne vorherigen Link oder PIN o.ä. abzugeben. I.d.R. werden dort nur die positiven Bewertungen aufgeführt, was kein objektives u. ausgewogenes Bild schafft. Außerdem erschwert es die Einschätzung eines Dienstleisters aus der Perspektive des Kunden.
Ich betone, dass wir zu keinem Zeitpunkt einen Max Neuer in unserer Kanzlei beraten haben.
Das ist wieder einer dieser Fälle, in denen der Bewertende seinen echten Namen nicht offen legt.
Dies gebietet schon das Gebot der Fairness.
Ich kann jedoch vermuten, um wen es sich handelt.
Er empfiehlt, man solle sich einen Vertrag sorgfältig anschauen.
Ich hoffe sehr, dass er Verträge, die er unterschreibt, regelmäßig genau liest, sonst müsste ich eventuell an seiner Kompetenz zweifeln.
Wenn ein Kunde Fragen hat, werden diese gerne jederzeit erörtert.
Hinterher zu kritisieren ist immer einfach.
Es ist unwahr, dass ich die Erstellung einer Korrektur in Rechnung gestellt hätte.
Im Übrigen ist unser Kundenumgang vorbildlich.
Hierfür haben wir insgesamt über 16 bundesweite Auszeichnungen erhalten.
Wir haben ein Qualitätsmanagementsystem, was wenige Steuerberater besitzen und wir haben einen Kundenkodex mit klaren Regeln.
Dieser Kodex schließt die vorgeworfene Handlungsweise eindeutig aus
Wir stellen grundsätzlich korrekte Rechnungen aus.
Es kommt zum Glück sehr selten vor, dass wie in diesem Fall eine erbrachte Leistung in Rechnung gestellt wurde und der Kunde will oder kann nicht bezahlen.
Kunden, die Rechnungen nicht bezahlen, müssen natürlich damit rechnen, dass der Vorgang zum Inkasso weitergegeben wird.
Es ist gängige Praxis und keine Drohung, dass man geschäftsschädigende strafbare Äußerungen anzeigt. Nachdem der ehemalige Kunde vermutlich beleidigende Äußerungen getätigt hat, ist es nicht einzusehen, dieses Verhalten im Wiederholungsfalle zur Anzeige zu bringen.
Das empfehle ich auch ihnen, wert Leser der Bewertung.
Der Bewertende spricht mir als Steuerberater darüber hinaus die Fähigkeit zur kompetenten Steuerberatung ab.
Dies stellt wieder eindeutig eine grobe Beleidigung dar.
Ich bin seit über 37 Jahren selbständig in eigener Kanzlei tätig. Wir haben aufgrund des Qualitätsmanagements eine extrem geringe Fehlerquote.
Seit über 12 Jahren mussten wir nachweislich keinen einigen Beratungsfehler an unsere Haftpflichtversicherung für Steuerberater melden.
Darauf sind wir sehr stolz.
Nach Auskunft der Versicherung müssen die Kanzleien im Schnitt jährlich mehrere Schadenfälle melden.
Im Übrigen sind Fake Bewertungen und Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen nach herrschender Rechtsprechung Straftatbestände, die selbstverständlich angezeigt werden können.
Es ist eine bekannte menschliche Eigenschaft, negative Aussagen gegenüber positiven Aussagen vorzuziehen.
Das kann jeder in allen Medien nachvollziehen.
Bad News Are Good News.
Wir können gerne interessieren Lesern zahlreiche positive Bewertungen und schriftliche Referenzen von Kunden zur Verfügung stellen.
Wir beraten viele Kunden schon sehr lange, teilweise schon seit über 20-30 Jahren.
Im Übrigen haben wir in über 30 Jahren nachweislich ca. 7000 Unternehmen beraten.
Ich denke, dies relativiert diese geschäftsschädigenden Äußerungen deutlich.
Ich bin Mitglied in einem Steuerberater Netzwerk mit über 500 Kollegen.
Diese berichten mir ähnliche Dinge.
Einer meiner Kollegen nannte geschäftsschädigende Bewertungen feige und würde diese, sofern strafbare Äußerungen darunter sein sollten, sofort zur Anzeige bringen.
Ich möchte nochmals ausdrücklich betonen, dass diese geschäftsschädigenden Bewertungen alle von ehemaligen Kunden stammen, die uns Honorare schuldig sind, nicht bezahlen wollen oder können.
Das sollte Ihnen, werte Leser/in, zu denken geben.
Ich bin sehr überrascht von den zahleichen 5-Sterne-Bewertungen, die Herr Stoll hat. Ich vermute, dass sie alle gekauft sind, denn ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit seiner Arbeit gemacht. Und als unser Problem noch aktueller war, sah ich auch mehr Einträge, die meine Erfahrungen widergespiegelt haben. Die negativen Einträge scheinen aber zu verschwinden. Herr Stoll kann ganz toll über sich und seine Arbeit reden und ist somit sehr überzeugend. Sobald man aber unterschrieben hat, hat man ein gewaltiges Problem. Er hat sich an KEINE Absprachen gehalten, hat sein Honorar berechnet, ohne dass wir es nachvollziehen konnten. Unsere Steuererklärung hat er "erledigt", ohne sich alle Unterlagen einzuholen. Nachdem wir mit ihm über die Probleme sprechen wollten, war er nicht mehr erreichbar. Dafür aber unzählige Angestellte, immer wieder jemand anders, der uns keine Auskunft geben konnte. Herr Stoll meldete sich nur noch schriftlich. Ohne seine Arbeit zu erledigen, ließ er ein Mahnverfahren laufen. Eine Kündigung hätte er uns mit 500€ in Rechnung gestellt. Also blieb uns nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten. Mahnverfahren scheinen ihm sehr zu gefallen, den die trudeln auch weiterhin ein, obwohl seine Arbeit bereits vor Ewigkeiten von jemand anders erledigt wurde, glaub er weiter fest daran, Geld bekommen zu müssen, für eine Arbeit, die er nie geleistet hat.
Gegen diese ehemalige Kundin wird heute Strafanzeige gestellt wegen beleidigender ehrverletzender und geschäftsschädigenden Äußerungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit hat seine Grenzen sobald strafrechtliche Tatbestände berührt werden. Zu keinem Zeitpunkt wurden Bewertungen gekauft. Bei strafbaren Äußerungen in Bewertungen z.b. Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen können Bewertungen anwaltlich gelöscht werden.
Unsere Honorare werden sehr transparent angekündigt und ausgewiesen.
Als Inhaber kann ich wie in allen Kanzleien nicht immer direkt telefonisch erreichbar sein. Unsere Telefonzentrale ist übrigens als Novum in unserer Branche 24 Stunden täglich erreichbar.
Kundenorientierung hat bei uns oberste Priorität und kann von vielen auch langjährigen Kunden (bis zu 30 Jahre) gerne bestätigt werden.
Im Falle von Wolf war auch für die Ersteinrichtung ausnahmsweise (nur)bei einer außerterminlichen Kündigung ein Pauschbetrag von beiden Seiten vereinbart und unterschrieben worden.
Wie Wolf auf die Meinung kommt, dass Mahnverfahren ständig reintrudeln würden, zeigt dem mündigen Leser den spekulativen Charakter der Bewertung und der Person der Bewertenden. Dass ich Geld bekommen hätte für Leistungen, die ich nicht erbracht hätte, kann nur als destruktiv bezeichnet werden.
Wenn Sie, werter Leser/in, Einzelheiten über diesen Fall wünschen, stehe ich gerne telefonisch zu Ihrer Verfügung. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie zukünftig unsachlich, destruktiv und beleidigend angegriffen werden können. Es ist noch anzumerken, dass bis heute Honorarrechnungen der Kundin Offen stehen und gerade eingeklagt werden. Sicher auch ein interessanter Aspekt !
Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass wir gegen sachliche und konstruktive Kritik überhaupt nichts einzuwenden haben.
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