Acker Dagmar
0.02 km entfernt
BeratungInMeinerStadt — Verzeichnis von Steuerberatern in Deutschland
BeratungInMeinerStadt — Verzeichnis von Steuerberatern in Deutschland
Wer in Wiblingen wohnt, findet in EVISTRA Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG eine erstklassige Anlaufstelle im Bereich Steuerberater. Dieses Unternehmen befindet sich in Pfullendorfer Str. 11 und versorgt das Gebiet . Mit einer Bewertung von 3.3 aus 7 Rezensionen beweist EVISTRA Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG die Zufriedenheit seiner Kunden. Für weitere Informationen, ist es ratsam, EVISTRA Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG zu besuchen.
Sehen Sie unseren Preisbereich vor der Buchung. Erfahren Sie wie viel Sie zahlen sollten y was der Service beinhaltet in Ihrer Region.
Optionen vergleichen? Entdecke unser aktuelles Ranking mit den beste Steuerberater in Wiblingen .
Kommunikation schwierig.
Sehr lange Wartezeiten.
Ich kann über die Evistra Mitarbeiter nur positives berichten, immer hilfsbereit und freundlich. Von der Buchhaltung bis zur Steuererklärung wird einem alles verständlich erklärt. Man fühlt sich gut betreut und hat einen verlässlichen Ansprechpartner. 5 Sterne an das Evistra-Team!
Top Steuerberater und Wirtschaftsprüfer!! Bin seit Jahren Mandant bei Evistra Ulm und wurde immer kompetent und freundlich betreut. Auch bei schwierigen Fragen hat man immer mir die richtige Strategie und Lösung angeboten. Kann man nur empfehlen, weiter so!!
Von unserer Seite her leider nicht weiter zu empfehlen, wir hatten den Eindruck einer untransparenten Preispolitik und Kosten, die sich nach nicht einmal einem Jahr mehr als verdoppelt haben. Für ein Startup fatal. Arbeitstechnisch ok, man findet jedoch auch andere Steuerberater, die für dieselbe Arbeit weniger als die Hälfte verlangen.
Sehr geehrter Herr Telake, vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Es tut uns sehr leid, dass Sie den Eindruck einer intransparenten Preispolitik gewonnen haben. Bitte lassen Sie uns an dieser Stelle darlegen, dass der Steuerberater grundsätzlich an die Gebührenordnung für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften gebunden ist und sich hier grundsätzlich nur ein schmaler Gestaltungsspielraum ergibt. Ein unmittelbarer Vergleich mit einem Berufskollegen ist immer schwierig, da eine individuelle Steuerberatung immer ein Unikat ist und sich nicht so einfach vergleichen lässt. WIr hoffen Ihnen mit dieser Ausführung ein wenig gedient zu haben. Wir würden uns sehr freuen Sie auch zukünftig von der hochwertigen Qualität unserer Dienstleistungen überzeugen zu dürfen.
Herzliche Grüße
Joerg Rompf (geschäftsführender Gesellschafter)
Fachlich mag die Arbeit gut sein, die Kommunikation mit dem Geschäftsführer Herr V. hat mich in keinster Weise zufrieden gestimmt.
Die Abrechnung wurde auch auf Nachfrage nicht erklärt. Stattdessen wurde ich damit abgewimmelt, dass es ja nur eine Preissteigerung von wenigen Prozent sei. In Wirklichkeit war es eine Satzerhöhung von 100% - also eine Verdoppelung der Kosten.
12 Jahre Kunde und nun weg!
Wir als Unternehmer begrüßen selbstverständlich jeden Hinweis und sehen diesen als Ansporn zur Verbesserung unserer täglichen Arbeit. Erlauben Sie uns an dieser Stelle den sachlich korrekten Hinweis, dass wir als Steuerberater gesetzlich verpflichtet sind nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen.
Insofern ist der Hinweis in Bezug auf eine Verdoppelung der Kosten nicht haltbar. Die erwähnte Verdoppelung unseres Rechnungsbetrages bezieht sich auf einzelne Positionen innerhalb der Rechnung. Die absolute Erhöhung der Rechnung beträgt Euro 24,08 für 2015 und Euro 32,48 für 2016 in Bezug zum Vergleichsjahr 2014 (prozentual sind dies ungefähr 7 - 8 Prozent und keine 100%).
Die Darstellung des Mandanten erweckt den Anschein, dass wir den Rechnungsbetrag insgesamt gegenüber dem Vorjahr verdoppelt hätten. Die Darstellung des Mandanten stellt uns demnach in einem objektiv völlig falschen Licht dar.
Auch ist es nicht haltbar, dass man behauptet die Rechnung wäre nicht erläutert worden. Die Rechnung wurde ausreichend schriftlich erläutert. Einzig das Ergebnis der Auskunft hat nicht gefallen.
Ferner merken wir an, dass keine Geschäftsbeziehung über 12 Jahre mit dieser Person bestand.
Wir betrachten ungerechtfertigte, negative Bewertungen als äußerst befremdlich. Solche Vorgehensweisen laufen immer nach dem gleichen Schema ab. Im ersten Schritt wird mit einer negativen Bewertung gedroht, um Druck aufzubauen, um so zu einer Korrektur der gestellten Rechnung zu bewegen. Im zweiten Schritt bewertet die Person dann bei fehlendem Erfolg bzw. auch teilweise trotz vorgenommener Deeskalationsmaßnahme (Rechnungskorrektur) mit einer objektiv falschen Aussage.
Im Ergebnis würdigt ein solches Verhalten nicht die von uns erbrachte Arbeitsleistung und erbietet uns und unseren Mitarbeitern eine nur unzureichende Wertschätzung als Partner. Dies ist demnach keine Grundlage für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung.
0.02 km entfernt
3.23 km entfernt
3.31 km entfernt
3.68 km entfernt
3.85 km entfernt
4.23 km entfernt
4.23 km entfernt
4.66 km entfernt
4.69 km entfernt