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Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer

Steuerberater en Augsburg (Bayern)
4.8 (24 Bewertungen)

Geschäftsinformationen

Beschreibung

Im Angebot von Augsburg zeichnet sich Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer aus, ein Betrieb spezialisiert auf Steuerberater. Die Adresse von Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer in Werner-Haas-Straße 2 positioniert es als einem zentralen Anlaufpunkt für Anwalt. Mit einer Bewertung von 4.8 basierend auf 24 Rezensionen beweist Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer die Zufriedenheit seiner Kunden. Wer Steuerberater benötigt kann sich an Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer wenden.

Aktivitäten
Steuerberater Anwalt für Arbeitsrecht Anwalt Anwaltskanzlei Rechtsdienstleistungen Anwalt für Immobilienrecht Anwalt für Steuerrecht
Adresse
Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer, Werner-Haas-Straße 2, 86153 Augsburg

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Datos interesantes

Planung

  • Termin erforderlich
  • Terminvereinbarung empfohlen

Ausstattung

  • WC

Serviceoptionen

  • Service/Leistungen vor Ort
  • Keine Onlinetermine möglich

Barrierefreiheit

  • Rollstuhlgerechte Sitzgelegenheiten
  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz
  • Rollstuhlgerechtes WC

Standort von Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer

Bewertungen von Kanzlei Mauss & Mauss Weinkamm Steuer

4.8 (24 Bewertungen)
Letzte Synchronisierung:

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MH
Martin Hassenstein
2026-03-26
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Für eine Erstinformation wurden wir sehr ausführlich und kompetent beraten. Wir fühlen uns dort gut aufgehoben. Vielen Dank für das freundliche Gespräch! Mit freunlichen Grüßen

SR
Sebastian R.
2026-02-02
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Ich bekomme immer noch Puls, wenn ich an meine Erfahrung mit dieser Kanzlei denke.

Nicht zuletzt drohte mir ein Anwalt der Firma telefonisch damit, wenn ich nicht zahlen würde (ich hatte nie in den Raum gestellt, bereits erbrachte Leistung nicht zu zahlen), würden sie sich nicht mehr an die vereinbarte Honorarvereinbarung halten, sondern rein nach StBVV abrechnen, und es würde für mich deutlich teurer werden. Absolut unprofessionelles Verhalten, und rechtlich vermutlich gar nicht zulässig. Auch hat sich mir der Satz "Lassen Sie es mich erklären, sonst verstehen Sie es nicht" für etwas eingebrannt, was ich absolut verstanden hatte. Ich habe mich selten so hochnäsig und von oben herab behandelt gefühlt.

Aber im Detail:
Ich habe diese Kanzlei im Internet gefunden, weil ich bei der Versteuerung von Bitcoins etwas falsch gemacht habe und die einen Artikel über dieses Thema publiziert hatten, der inhaltlich vernünftig klang. Am Telefon wurde mir gesagt, sie würden mir zu einer strafbefreienden Selbstanzeige raten, könnten alle Daten aufbereiten und würden dafür "nach Aufwand, maximal 400€ pro bearbeitetem Jahr" (zzgl. Mwst) berechnen. Auch wurde mir gesagt, dass sie meine Eile verstehen würden und dies vermutlich bereits zum Jahreswechsel (es war Anfang Dezember) abgeschlossen sein würde.

Zusätzlich zu den Bitcoin-Versteuerungs-Thematik, welche im Endeffekt 5 Jahre betraf, hatte ich noch 4 weitere Jahre, in der Aktien nicht richtig versteuert wurden (eine marginale Nachbearbeitung, wo es um Portokassenbeträge deutlich unter 100€ im Jahr ging).

Zwischendurch wurde mir auch noch mitgeteilt, dass meine Daten wohl unvollständig seien und in meiner als Excel-Datei und perfekt maschinenlesbar bereitgestellten Auflistung wohl ~3.3 Bitcoin fehlen würden. Diese Aussage wurde 2 Wochen später zurückgezogen mit der Begründung, "dass im Rahmen der Datenaufbereitung einige Transaktionen doppelt erfasst wurden".

Am 16.01., also deutlich später als eigentlich zugesagt, wurde mir mitgeteilt, dass die Auswertung soweit fertig sei und ich gem. $ 13 StbVV je 400€ für 9 Jahre zahlen solle. Bei §13 handelt es sich um eine Zeitgebühr und Abrechnung nach Aufwand, welches bei der anfänglichen Aussage "Max. 400€ pro Jahr" auch Sinn ergab.
Auf meine Nachfrage, wie die Erfassung einer einzelnen Seite für manche Jahre einen mehrstündigen Aufwand verursachen würde, wurde mir mitgeteilt, dass die ausgestellte Rechnung fehlerhaft gewesen sei, sie stattdessen nach §30 abrechnen würden. §30, "Selbstanzeige" sieht einen Satz von _mindestens_ 485 Euro pro nachkorrigiertem Jahr vor.

Daraufhin habe ich eine Mail geschrieben, in der ich alle bisher unschön gelaufenen Punkte zusammengefasst habe:
- Deutlich längere als mündlich zugesagte Bearbeitungszeit
- Fehlerhaft gestellte Rechnung
- Unprofessionelles Verarbeiten der gelieferten Daten, bei der sie sich anfangs um 3.3 BTC verrechnet hatten
- Die Aussage, das "maximal" 400€ im Jahr abgerechnet würden, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt fest stand, dass definitiv 400€ pro abgerechnetem Jahr fällig werden und es definitiv nicht weniger werden als das werden würde
verbunden mit dem Satz
"Da die Gebühren ja nicht in Stein gemeißelt sind und Sie mit einigen Jahren fast keinen Aufwand hatten, wie weit können Sie mir dort preislich entgegen kommen?"

Daraufhin kam es zu einem Anruf von einem der Anwälte von Mauss & Mauss. Der Satz "Lassen Sie es mich erklären, sonst verstehen Sie es nicht" kam, als es um die Anwendung von §30 StbVV ging. Doch, ich hatte verstanden, dass mir vorher zusagt wurde, es würden _maximal_ 400€ pro Jahr abgerechnet, obwohl der Paragraph eine höhere Mindestsumme vorschreibt. Auch, wie sich das berechnet. Und trotzdem könnte mir die Kanzlei theoretisch entgegen kommen. Ich habe auch nie gesagt, ich würde erbrachte Leistung nicht bezahlen. Trotzdem wurde mir sehr direkt gedroht, dass die Kanzlei Mauss&Mauss sich nicht mehr an die von beiden Seiten unterzeichnete Honorarvereinbarung halten würden und es deutlich teurer für mich werden würde, sollte ich nicht unverzüglich zahlen.

MK
Malte K.
2025-12-27
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Frau Isabella Mauss und Team hat unkompliziert das Mandat übernommen. Leider wurde das komplette Verfahren des Einspruchs durch Mitarbeiter durchgeführt und haben nicht zu einem Nachhaltigen Erfolg geführt. Auch bei Unklarheiten und Unregelmäßigkeiten hielt sich Frau Isabella Mauss im Hintergrund und hat nicht an den Gesprächen und der Kommunikation teilgenommen.

Die Komplexität scheint jedoch ist eine grundsätzliche durch das FA verursachte zu sein.

Kontakt & Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nicht verfügbar
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